Gewässerschutz - WHG/LAU-Flächen für Industrie und Gewerbe


07.11.2024
Uhrzeit: 09:30 bis 16:15 Uhr
Ort: Neubrandenburg

Das Seminar ist bei der Architektenkammer M-V mit 6 Fortbildungspunkten anerkannt.

Gewässerschutz nach dem Wasserhaushaltsgesetz

Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen und Behandeln wassergefährdender Stoffe, sowie Anlagen zum Verwenden wassergefährdender Stoffe im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und im Bereich öffentlicher Einrichtungen, müssen so beschaffen sein und so errichtet, unterhalten, betrieben und stillgelegt werden, dass eine nachteilige Veränderung der Eigenschaften von Gewässern nicht zu besorgen ist. (§ 62 WHG).

Der Besorgnisgrundsatz des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts, wie die jahrzehntelange Erfahrung der jeweiligen System-Hersteller im Bereich des Gewässerschutzes bilden die Grundlage der Philosophie dieser Fachtagung.

Nachdem die AwSV erfolgreich die einzelnen Länderverordnungen (VAwS) abgelöst hat, ziehen nun das Baurecht und die Technischen Regeln Stoffe (TRwS) nach. Gleichfalls regelt die AwSV nun auch die besonderen Anforderungen des intermodalen Verkehrs.

Somit stellt es derzeit eine große Herausforderung dar, mit der Vielzahl an Veränderungen im Regelwerk Schritt zu halten.

Die „Fachtagung Gewässerschutz“ bietet Ihnen die Gelegenheit zu einem Informations- und Erfahrungsaustausch mit Experten aus den jeweiligen Spezialgebieten.

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