ONLINE: Verlust öffentlicher Fördermittel für den Bauherrn und die Technical Due Diligence


02.04.2025
Uhrzeit: 10:00 bis 11:30 Uhr
Ort: Online

Das Online-Seminar ist bei der Architektenkammer M-V mit 2 Fortbildungspunkten anerkannt.

Werden vom Architekten oder Energieberater beantragte Fördermittel nicht bewilligt, nicht ausgezahlt oder zurückgefordert werden diese oftmals auf den entgangenen Fördermittelbetrag in Anspruch genommen. Der Architekt / Energieberater kann mit der Beantragung von Fördermitteln im Rahmen seines Vertrages konfrontiert sein. Der bei der Fördermittelstelle gelistete Energie-Effizienz-Experte schuldet in der Regel keinen Erfolg zur Erlangung der beantragten Fördermittel, sondern lediglich eine fachlich richtige Beratungsleistung. Dabei kommt es sowohl bei Architekten- als auch bei Energieberaterverträgen immer auf die einzelnen Vertragsvereinbarung an. Diese werden im Seminar ausführlich erläutert.

Die Due Diligence, wörtlich übersetzt „gebotene Sorgfalt“, wird insbesondere vor einem Unternehmenskauf durchgeführt, um sich der Werthaltigkeit eines Kaufgegenstandes, wie z. B. einer Immobilie, zu versichern und die erforderlichen Investitionsausgaben (CAPEX-Kosten) zu bewerten. Due Diligence Untersuchungen sind hinsichtlich ihrer inhaltlichen Schwerpunkte zu unterscheiden. Hierzu gehört z. B. die Technical Due Diligence, die von Architekten- und Ingenieurbüros für den Erwerber / Verkäufer von Immobilien zur finanziellen Bewertung des gegenwärtigen technischen Zustands der Immobilie angeboten wird, um Kenntnisse über die Immobilie auf schnelle, unabhängige und kompakte Weise zu erhalten. Bei Übernahme einer Technical Due Diligence muss der Architekt besondere Sorgfalt – insbesondere bei der Prüfung der in einem Datenraum zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie der Begehung des Objekts – walten lassen, um nicht durch das Übersehen wichtiger Informationen zu einer fehlerhaften Bewertung zu gelangen und damit in eine Haftungsfalle zu geraten.

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