Fachtagung Entwässerung und Bau von JGS-Anlagen und Fahrsilos


05.06.2025
Uhrzeit: 09:45 bis 16:15 Uhr
Ort: Schwerin

Die Fachtagung ist bei der Architektenkammer M-V mit 7 Fortbildungspunkten anerkannt.

Seit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) am 1. August 2017 dürfen anzeigepflichtige JGS- und Biogas- Anlagen einschließlich der zu ihnen gehörenden Anlagenteile nur noch von Fachbetrieben nach § 62 Wasserhaushaltgesetz (WHG) errichtet, von innen gereinigt, instand gesetzt und stillgelegt werden (§ 45 und Anlage 7 Nr. 2.4 AwSV). Seit August 2018 konkretisiert außerdem die Technische Regel TRwS 792 – JGS-Anlagen die Anforderungen der AwSV. Die TRwS 793 Biogasanlagen steht vor der Fertigstellung.

2025 erfolgt die bauordnungsrechtliche Einführung der neuen Normgeneration für den Betonbau DIN 1045, die mit den neuen Betonbauqualitätsklassen BBQ Auswirkungen auf die Kommunikation und Dokumentation der Baubeteiligten auch im Landwirtschaftsbereich hat. Ebenso erfolgt eine Überarbeitung der DIN 11622, die die bautechnischen Anforderungen an landwirtschaftliche Behälter und Fahrsilos regelt.

Was das genau für einen Fachbetrieb bedeutet und wie die behördlichen Vorgaben schon bei der Planung berücksichtigt werden können, wird bei der Fachtagung vermittelt. Ihr Schwerpunkt liegt deshalb in der praxisnahen Umsetzung der anzuwendenden technischen Regeln. Sie gibt Hinweise und teilt Erfahrungen zum wirtschaftlichen und mangelfreien Bauen und Betreiben von Anlagen für wassergefährdende Stoffe in der Landwirtschaft und zeigt Möglichkeiten zur Instandsetzung von Bestandsanlagen. Die Tagung richtet sich an Fachunternehmen, Behördenvertreter, Planer sowie Betreiber von JGS-Anlagen.

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