Der "Bauturbo" - Wie kann die beabsichtigte Beschleunigung erreicht werden?
03.03.2026
Uhrzeit: 09:00 bis 17:00 Uhr
Ort: tisch Coworking & Café, Wittenburger Str. 16a/b, 19053 Schwerin
Das Seminar ist bei der Architektenkammer M-V mit 9 Fortbildungspunkten anerkannt.
BDB-Seminar in Kooperation mit der Architektenkammer M-V und der Ingenieurkammer M-V.
Der Bundestag hat das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung" (schlagwortartig "Bauturbo" genannt) beschlossen, das bereits in Kraft getreten ist.
Das Gesetz sieht umfangreiche Befreiungsmöglichkeiten sowohl von Festsetzungen des Bebauungsplans als auch im 34er Gebiet vor (kein Einfügensgebot mehr).
Es öffnet auch den "angrenzenden Außenbereich" – alles dann, wenn es sich um Wohnungsbau handelt. Dabei ist es gleichgültig, ob in der Gemeinde ein angespannter Wohnungsmarkt herrscht oder nicht.
Die Gemeinden müssen auf derartige Befreiungsanträge schnell reagieren, denn nach drei Monaten tritt die Genehmigungsfiktion ein. Es ist mithin höchste Zeit, sich mit dem Gesetz auseinanderzusetzen, um angemessen und differenziert agieren zu können. Sowohl auf die Baugenehmigungsbehörden als auch auf die Gemeinden kommen völlig neue Aufgaben zu.
Mit Prof. Dr. Michael Sauthoff trägt ein erfahrener Praktiker umfassend zu den neuen Gesetzen vor.
Flyer und Anmeldung