ONLINE: Grundlagen des Architekten- und Ingenieurvertrages sowie Abrechnung nach HOAI 2021


17.03.2026
Uhrzeit: bis 19.03.2026, auch andere Termine möglich
Ort: Messe Dresden

Das Online-Seminar ist bei der Architektenkammer M-V mit 8 Fortbildungspunkten anerkannt.

Mit den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Planungsbüro sollen nach dem gesetzgeberischen Willen mit Inkrafttreten der HOAI vom 01.01.2021 die zu erreichenden Planungs- und Überwachungsziele festgelegt werden.

Diese Festlegungen sind also einerseits maßgeblich für die vom Planungsbüro geschuldeten Leistungen, andererseits bedeutsam bei der Frage, ob die erbrachten Planungs- und Überwachungsleistungen frei von Mängeln sind. Haftungsprobleme sind daher oftmals bereits im Planer-Vertrag angelegt und lassen sich zu späterer Zeit kaum noch "reparieren".

Gleiches gilt im Grunde für die wirksame Vereinbarung eines auskömmlichen Honorars. Es geht hier um die Einhaltung zwingender Formalien wie auch die Berücksichtigung von etwaigen Störungen im Planungsprozess oder – weitaus häufiger – während der Bauphase. Es gilt hier ebenfalls der Grundsatz: Früher an später denken!

In dem Seminar werden die wichtigsten Fragen rund um den Architekten- und Ingenieurvertrag und die Vereinbarung des Honorars behandelt.

Behandelt wird die aktuelle Honorarordnung, die – richtig genutzt – für die planende Seite viele Vorteile mit sich bringt:

  • verbindliches Preisrecht der HOAI entfällt
  • Honorartafeln weisen Orientierungswerte aus
  • aus Mindestsatz wird Basishonorarsatz
  • neue Regelungen zur Honorarvereinbarung

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