These 1 Vorhandene natürliche Ressourcen sind in die Stadt- und Architekturentwicklung einzubeziehen. Der Schutz der Umwelt ist dabei zu berücksichtigen.
These 2 Bei der Planung von Bauwerken ist ein hoher gestalterischer Anspruch und ingenieurtechnisches Niveau in Übereinstimmung mit der Einhaltung ökologischer Parameter zu erbringen.
These 3 Ortsbildprägende Strukturen, Ensembles und Gebäude in den Städten sind zu erhalten und einer sinnvollen Nutzung zuzuführen. Städtebauliche Missstände sind schrittweise zu beseitigen.
These 4 Durch öffentliche und private Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes sind die Dörfer strukturell und gestalterisch aufzuwerten.
These 5 Der Denkmalschutz ist auf hohem und zukunftsfähigem Niveau als eine Maßnahme zum Erhalt wichtigen Kulturgutes im Land zu sichern.
These 6 Die Bemühungen der Städte, Gemeinden, Landkreise und Regionen für eine nachhaltige Siedlungs- und Regionalentwicklung (Umsetzung der AGENDA-Prozesse) sind zu unterstützen.
These 7 Traditionelle Siedlungsbereiche in den Städten sind durch Um- und Weiterbau zu stärken. Besonderes Augenmerk in Hinblick auf eine Vitalisierung und Architekturqualität gebührt dabei den historischen Innenstädten.
These 8 Das Land Mecklenburg-Vorpommern strebt eine „bestandsorientierte“ Siedlungsentwicklung an. Die Baulandmobilisierung innerhalb der Siedlungen ist durch Schaffung von Anreizen zum Bauen im Bestand zu stärken. Durch einen gezielten Einsatz von Fördermitteln, ist diese nachhaltige Siedlungsentwicklung zu unterstützen.
These 9 Siedlungserweiterungen sollen sich durch eine hohe städtebauliche und architektonische Qualität auszeichnen.
These 10 Der öffentliche Bauherr setzt sich beispielhaft für hohe Gestalt- und Umweltqualität, Nutzerfreundlichkeit und innovative Lösungen seiner Gebäude ein.
Der öffentliche Bauherr setzt mit seinem Handeln Maßstäbe für das Bauen im Land.
These 11 Zur Unterstützung einer qualitativen Beurteilung von städtebaulich wichtigen Bauvorhaben können auf den Ebenen Stadt/Land Fachgremien (z. B. Gestaltungsbeiräte) installiert werden.
These 12 Bei öffentlich geförderten Bauvorhaben sollte durch den Fördergeber verstärkt auf die Architekturqualität Einfluss genommen werden.
These 13 Die Durchführung von Architektenwettbewerben, Ingenieurwettbewerben und interdisziplinären Wettbewerben wird als eine effektive Form der Findung von beispielgebenden Entwurfslösungen gesehen und entsprechend den Möglichkeiten unterstützt.
Dabei gilt es, einem hohen Anspruch an Gestaltung, Funktion, Wirtschaftlichkeit, Ökologie und sozialer Verantwortung Rechnung zu tragen.
These 14 Entsprechend ihren jeweiligen Ausbildungen und Berufsbildern sind die Architekten und Ingenieure prädestiniert für Entwurfs- und Gestaltungsaufgaben. Beide Berufsgruppen tragen eine hohe Verantwortung für die Baukultur in ihrem jeweiligen Kompetenzbereich.
These 15 Eine konsequente Einbeziehung der Öffentlichkeit soll dem sozialen und demokratischen Anspruch von Bau- und Planungsmaßnahmen gerecht werden.
These 16 Beispielgebende baukulturelle Leistungen müssen noch stärker in das öffentliche Bewusstsein getragen werden. Dabei sind vorhandene Aktivitäten weiter auszubauen bzw. neue Felder der Öffentlichkeitsarbeit zu erschließen, wie zum Beispiel Auszeichnungen, Publikationen, Ausstellungen und Medien.
These 17 An den Allgemeinbildenden- und den Berufsschulen des Landes wird auf eine fundierte Wissensvermittlung in den die Baukultur betreffenden Bereichen Wert gelegt.
These 18 Eine qualifizierte Architektur-, Ingenieur- und Planerausbildung ist an den Hochschulen des Landes sicherzustellen. Die Hochschulen sollen sich noch stärker im Sinne spezifischer Planungsaufgaben des Landes profilieren.
These 19 Regelmäßige Informations- und Bildungsangebote zu baukulturellen Themen sollen unterschiedlichen Zielgruppen wie zum Beispiel Behördenmitarbeitern, Politikern/Abgeordneten und Bürgern unterbreitet werden.
These 20 Die Landesregierung, Landkreise, Städte und Gemeinden unterstützen landesspezifische innovative Lösungen im Bau-, Planungs- und Architekturbereich.
These 21 Das Land setzt sich für enge Kooperationen mit den Nachbarstaaten zu den Fragen der Baukultur ein. Informelle Beziehungen, Wettbewerbe, Architektenaustausche und anderes sind Möglichkeiten, die Zusammenarbeit zu pflegen. Dazu werden verstärkt vorhandene Kooperationen des Landes, der Kommunen, der Kammern und Verbände genutzt.