Begleitender Erfahrungsaustausch
Die Initiative „Neues Wohnen in der Innenstadt" soll von einem Erfahrungsaustausch der beteiligten Städte, Architekten und Bauherren begleitet werden, der vom Ministerium gemeinsam mit der Architektenkammer initiiert wird. Um die Erfahrungen möglichst effektiv zu nutzen, bietet sich eine zeitliche Staffelung der einzelnen Wettbewerbe an.
Förderung
Die Initiative „Neues Wohnen in der Innenstadt" will Bauwillige in die Innenstadt lenken, indem sie ihnen mit städtebaulich und architektonisch qualitätvollen und zugleich „maßgeschneiderten" Lösungen die Möglichkeiten eines innerstädtischen Wohnens nahe bringt. Deshalb soll diese Förderung auf die Planungsphase konzentriert werden und so die bestehende Städtebauförderung für die Schließung von Baulücken durch Neubau ergänzen. Sie soll damit eine Anstoßfunktion übernehmen. Die Initiative stellt kein neues Förderprogramm dar, sondern nutzt bereits bestehende Fördermöglichkeiten nach den geltenden Städtebauförderungsrichtlinien.
Die Gemeinde kann aus Städtebauförderungsmitteln gem. C 2.2 Abs. 2 StBauFR folgende Leistungen erbringen:
· Honorar für die drei Vorplanungen in Höhe von je 1.500 €
· Honorar für die Entwurfsplanung in Höhe von bis zu 5.000 €
· Aufwandsentschädigung für den Vertreter der Architektenkammer (siehe oben II.3.) in Höhe von 100 €.
Die Gemeinde vereinbart mit dem Bauwilligen, dass dieser sich mit 20 % an den entstandenen Kosten beteiligt, falls er die Entwurfsplanung nicht ausführt. Ein Grundstücksverkauf sollte nur unter der Bedingung erfolgen, dass die Entwurfsplanung ausgeführt wird.
Für den Bau selbst besteht die bereits erwähnte zusätzliche Förderung für die Schließung von Baulücken durch Neubau nach F.3 StBauFR (bis zu 300 € pro qm Nutzfläche).