Was bringt Ihnen ein Architektenwettbewerb?
„Ein Wettbewerb bündelt eine breite Palette verschiedener Lösungsansätze, motiviert die beteiligten Architekten und verschafft dem Bauherrn neue, ungeahnte Erkenntnisse über sein Vorhaben.
Eine Untersuchung der Architektenkammer Baden-Württemberg belegt, dass die ersten Preisträger bei Architektenwettbewerben im Vergleich zu anderen Teilnehmern, durchschnittlich sechs bis acht Prozent Einsparungen des Bauvolumens erwirtschaften. Die Kosten für das gesamte Verfahren betragen dagegen im Schnitt ein bis zwei Prozent der Baukosten. Summa summarum: Es rechnet sich.
(aus BDA: Lösungen, Broschüre 2000)
Wer unterstützt Sie bei Architektenwettbewerben?
Die Berater des Wettbewerbsausschusses der Architektenkammer fördern alle Wettbewerbe nach RPW 2013 im Bereich des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die Berater sind im Wettbewerbswesen erfahren, für 5 Jahre gewählt und arbeiten ehrenamtlich. Sie sind kompetente Ansprechpartner für den Auslober bei Fragen zu Wettbewerbsart, Auslobungen, Teilnehmerkreis, Preisrichtern und Wettbewerbsbetreuern und Festsetzungen zu Preissummen und Vergütungen. Der Wettbewerbsausschuss prüft eingereichte Auslobungsunterlagen auf ihre Übereinstimmung mit den Grundsätzen und Richtlinien für Planungswettbewerbe und erteilt in diesem Fall 1 durch die Vergabe einer Registriernummer die Freigabe des Verfahrens.
Wettbewerbsarten
Sie haben die Wahl
Für Ihr Vorhaben in den Bereichen Landschaftsplanung, Städtebau, Innenraumgestaltung und Gebäudeplanung wählen Sie zwischen unterschiedlichen Verfahren:
IdeenwettbewerbHier werden grundsätzlich unterschiedliche Ideen für die Lösung einer Aufgabe bei nicht fest umrissenem Programm angestrebt. Es können auch die Teilnehmer für ein zweite Stufe mit beschränkter Teilnehmerzahl ermittelt werden.
RealisierungswettbewerbDiesem liegt ein fest umrissenes Programm zugrunde.
Er liefert die optimierte Planung für die Realisierung eines Projektes.
Beide Verfahren und noch andere in den GRW 95 definierte können ausgeschrieben werden als
Beschränkter Wettbewerbbei dem bestimmte Architekten zur Teilnahme aufgefordert werden, oder als
Offener WettbewerbDie Zahl der zugelassenen Teilnehmer ist dann unbegrenzt. Jeder Architekt, der die von den Architektenkammern definierten beruflichen Voraussetzungen erfüllt, kann sich beteiligen. Von öffentlichen Auslobern ist dabei die EG - Dienstleitungsrichtlinie 92 / 50 zu beachten.
Ein Wettbewerb bringt zweifache Lösungen zu einem Preis: den richtigen Partner und die richtige Lösung.
Mehr zu den Vorteilen von Architektenwettbewerben erfahren Sie in der RPW 2013 oder in der Broschüre des Bund Deutscher Architekten „Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013 - Kommentierung und Handlungsempfehlungen“:
BDA-Broschüre zum DownloadWeitere Information sind per E-Mail zu erfragen unter
kontakt@bda-bund.de