Bauformulare
Bevor ein baugenehmigungspflichtiges Vorhaben realisiert werden kann, muss eine Baugenehmigung vorliegen. Dazu ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde ein Bauantrag zu stellen.
In einigen Städten und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere in Nordwestmecklenburg und Schwerin, können Bauantragsverfahren bereits vollständig digital abgewickelt werden. Ob Ihre Kommune dazu zählt, erfahren Sie hier:
Falls nicht, können Sie alle anderen Bauantragsformulare aus dem Formularservice Mecklenburg-Vorpommern abrufen: