Erinnerung an die Einreichung der Fortbildungsnachweise
30.01.2026
Mitglieder der Architektenkammer M-V können Ihre Fortbildungsnachweise für den Zyklus 2024/25 noch bis zum 1. März 2026 nachreichen!Zur Wahrung der Fortbildungspflicht erinnern wir Sie an die Abgabefrist für Ihre Fortbildungsnachweise bis spätestens zum 01.03.2026. Wir bitten um fristgerechte Einreichung an:
info@ak-mv.de, um einen reibungslosen Ablauf der Auswertung sicherzustellen und kostenpflichtige Mahnverfahren
zu vermeiden.
AnsprechpartnerinFrau Nadine Lange
Sekretariat
info@ak-mv.de0385 59079-16