Am 4.7.2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im HOAI-Vertragsverletzungsverfahren sein
Urteil (PDF-Dokument, 263.7 KB) verkündet.
Nach Auffassung des Gerichts sind die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI mit dem EU-Recht nicht vereinbar.
Die rechtliche Erstauswertung der Entscheidung
finden Sie hier. (PDF-Dokument, 239.5 KB)