Bezirksingenieurin bzw. Bezirksingenieur / Bautechnischer Brandschutz (m,w,d)
02.09.2024Beim Landkreis Ludwigslust-Parchim ist zum 01.10.2024 die Stelle als
Bezirksingenieurin bzw. Bezirksingenieur /Bautechnischer Brandschutz (m,w,d)im Fachdienst 63 - Bauordnung zu besetzen.
Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle, die mit der Entgeltgruppe 11 TVöD
bewertet ist. Der Einsatz erfolgt am Standort Ludwigslust.
Mit der Stelle sind folgende Tätigkeiten verbunden:
- Bearbeitung von Bauanträgen
- Bewertung der internen und externen Stellungnahmen auf genehmigungsrelevante Inhalte
- Erledigen des mit den bauaufsichtlichen Verfahren zusammenhängenden
- Schriftverkehrs bis hin zum abschließenden positiven oder negativen Bescheid
- Prüfingenieurin bzw. Prüfungsingenieur für Brandschutz im Sinne des § 66
- Landesbauordnung (LBauO M-V)
- Prüfung der Brandschutznachweise/Brandschutzkonzepte bei Sonderbauten, Mittel- und Großgaragen sowie Gebäuden der Gebäudeklasse 5 und im Baugenehmigungsverfahren nach § 64 LBauO M-V auf Vollständigkeit und Richtigkeit
- Auswertung der eingereichten Brandschutznachweise/Brandschutzkonzepte laut Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) in analysierenden Prüfberichten mit Festlegungen über die Freigabe der Bauarbeiten und der Nutzung des Bauvorhabens
- Durchführung der verfahrensgebundenen Bauüberwachung, Bauzustandsbesichtigung und Überprüfung der ordnungsgemäßen Bauausführung hinsichtlich der geprüften Brandschutznachweise und Brandschutzkonzepte
- Koordination und Kontrolle der Zusammenarbeit der Prüfenden mit den Aufstellern
der Brandschutzkonzepte und den Entwurfsverfassern
- Durchführung und Bearbeitung von wiederkehrenden Prüfungen im Sinne der
Bauprüfverordnung von Sonderbauten
- Erlass von bauordnungsrechtlichen Ordnungsverfügungen nach vorheriger
Ermessensausübung
- Erkennen und Aufnehmen von baurechtlichen Ordnungswidrigkeiten zur
Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren
- Beratung von Bauherren und Planern in bauordnungsrechtlicher Hinsicht
Anforderungsprofil:
- die Führung der Berufsbezeichnung Bauingenieurin bzw. Bauingenieur oderArchitektin bzw. Architekt (gem. § 65 Abs. 2 LBauO M-V) oder
- wer in der Liste der Ingenieurkammer M-V als Bauvorlagenberechtigte bzw. Bauvorlagenberechtigter geführt ist (Eintragungen in anderen Ländern gelten auch) oder
- einen Nachweis über den berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder des Bauingenieurwesens und Nachweis von mindestens 2 Jahren praktischer Tätigkeit auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden und
- Nachweis über Spezialisierungen auf dem Gebiet des bautechnischen Brandschutzes ( gem. § 66 LBauO M-V)
- Grundlagenwissen im Bereich des Verwaltungshandelns
- korrekt im Umgang mit den Bürgern und denen am Bau Beteiligten auch vor Ort
- Bereitschaft zum selbstständigen Handeln und Entscheiden
- sicher im richtigen Gebrauch von Wort und Schrift (Sprachniveau mind. C1)
- sichere PC-Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit Standardsoftware
- Bereitschaft zur Fortbildung, um die Voraussetzungen für die Stellenausübung aufrecht zu erhalten
- flexibel und belastbar auch bei Arbeitsspitzen
- Teamfähigkeit
- Pkw-Führerschein und die Bereitschaft zur Nutzung des privaten Pkw für dienstliche Zwecke (Kostenerstattung nach Landesreisekostengesetz M-V)
Die vollständige Ausschreibung entnehmen Sie folgendem PDF-Download >>Link
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