Wichtiger Hinweis des Landesamtes für Gesundheit und Soziales
07-2015
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales in Mecklenburg-Vorpommern weist darauf hin, dass das Überkleben von Morinolfugen einen Verstoß gegen die Gefahrenstoffverordnung ist. Es handelt sich um eine verbotene Arbeit mit asbesthaltigen Gefahrstoffen. Ein Verstoß dieses Verbotes kann strafrechtliche Konsequenzen haben.
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