Vorsicht bei Urheber- und Verwertungsrechten von Fotos - Orientierungshilfe für Fotografenverträge
04-2019
Abmahnungen und Klagen von Fotografen, die die unrechtmäßige Verwertung ihrer Fotos betreffen, werden zunehmend häufiger. Wir raten daher allen Kammermitgliedern, die Fotografen beauftragen, dringend, im Vorfeld einen Vertrag mit den Fotografen abzuschließen, der genau regelt, welche Urheber- und Verwertungsrechte beinhaltet sind.
Wichtige Aspekte sind beispielsweise das unwiderrufliche, inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkte einfache Recht der Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, Vorführung und öffentlichen Zugänglichmachung des Bildmaterials zu kommerziellen und nicht-kommerziellen Zwecken in unbegrenzter Zahl. Geregelt werden sollte ebenfalls die Weitergabe und Unterlizenzierung an Dritte.
Die AK M-V stellt eine Orientierungshilfe zur Verfügung, die auf die jeweiligen Anforderungen angepasst werden kann (vielen Dank an die AK Rheinland-Pfalz).
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