Hinweis bei der Verwendung harmonisierter Bauprodukte
11-2016
Betreffend den bauaufsichtlichen Vollzug bei der Verwendung harmonisierter Bauprodukte nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 im Zusammenhang mit dem Urteil des EuGH vom 16.10.2014 weist das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern auf Folgendes hin:
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