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Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin
Bundesrepublik Deutschland

Telefon: 0385 59079-0
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Informationen für unsere Senioren

Hinweis zur Änderung der Beitragssatzung der AK M-V nach Beschluss der 4. Vertreterversammlung vom 25. Novemder 2018:

Ab dem 1. Januar 2018 gilt eine geänderte Beitragssatzung für Mitglieder, die sich bereits im gesetzlichen Ruhestand befinden!

Für Mitglieder ab dem Jahr, nach dem Eintritt in den gesetzlichen Ruhestand, kann der Jahresbeitrag auf 80 Euro gemindert werden.

Voraussetzung ist:
Ein schriftlicher Antrag nach Erhalt des Beitragsbescheides. Dem Antrag ist als Nachweis der Rentenbescheid beizufügen. Außerdem eine Erklärung, dass die berufliche Tätigkeit eingestellt wurde und keine Einnahmen mehr aus beruflicher Tätigkeit erzielt werden. Damit entfällt auch die Pflicht, eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten. Auf der Homepage der Architektenkammer finden Sie ein Formular, welches dem Antrag beizufügen ist.
Das Architektensiegel ist an die Architektenkammer zurückzugeben und wird in der Geschäftsstelle verwahrt.

Weiterhin können Sie Ihre Berufsbezeichnung führen, erhalten die monatliche Ausgabe des Deutschen Architektenblatts per Post sowie den Kammer-Newsletter per E-Mail.
Sie sind weiterhin Wahlberechtigt und können selbstverständlich an den vielfältigen Kammer-Veranstaltungen teilnehmen.


Antrag auf Beitragsminderung für Senioren
 
mehr Infos

Ansprechpartnerin

Für Fragen und Informationen können Sie sich gerne an folgende Ansprechpartnerin wenden:
Mitgliederverwaltung
Sabrina Urbschat
0385 59079-12
s.urbschat@ak-mv.de

Beratungszeiten:
Mo-Fr  8:00-14:00 Uhr