Versorgungswerk
Das Versorgungswerk ist eine berufsständische Rentenversicherung.
Die Mitglieder der Architektenkammer M-V sind im Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen pflichtversichert.
Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen
Hinweispapier der Bundesarchitektenkammer
Ein aktuelles Hinweispapier der Bundesarchitektenkammer informiert über:
- die wesentlichen Zusammenhänge zwischen der Mitgliedschaft im Versorgungswerk,
- der gesetzlichen Rentenversicherung und
- deren Auswirkungen auf die Beiträge zur Krankenversicherung im Rentenalter.
Angesichts der Komplexität des deutschen Sozialversicherungsrechts ist eine frühzeitige Beschäftigung mit diesem Thema empfehlenswert, um bereits während des Berufslebens die richtigen Entscheidungen treffen zu können.
Informationsblatt
Alle wesentlichen Informationen zum Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen finden Sie hier als PDF-Datei zum Download:
Infoblatt
Satzungen des Versorgungswerkes
Die Satzung des Versorgungswerkes Sachsen sowie die Satzung über den Anschluss der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern an das Versorgungswerk steht Ihnen hier zum Dowmload zur Verfügung:
Satzung
Geschäftsstelle des Versorgungswerkes
Auskünfte werden zu den unten stehenden Sprechzeiten erteilt. Wenn eine persönliche Beratung in der Geschäftsstelle gewünscht wird, bitten wir um Terminabstimmung vorab. Außerhalb der Sprechzeiten werden die Anliegen von der Teamassistenz aufgenommen und an die verantwortlichen Sachbearbeiterinnen weitergegeben. Es erfolgt dann ein Rückruf. Zusätzlich wird ein Anrufbeantworter geschaltet.
Olaf Wallat, Geschäftsführer
Sprechzeiten
- Montag - Donnerstag: 08:00 - 16:00 Uhr
- Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr