Erfahren Sie mehr darüber, was es bedeutet, sich als Vertreterin oder Vertreter für die Gremien - Vertreterversammlung und Verwaltungsausschuss – des Versorgungswerkes der Architektenkammer Sachsen wählen zu lassen.
Über die Motivation, Aufgaben und Aufwand einer ehrenamtlichen Arbeit in Sachen Altersvorsoge sprechen Thomas Greier, angestellter Architekt aus Neubrandenburg und Kai-Thomas Linse, Freier Architekt und Mitglied der Architektenkammer Thüringen in einem Interview.
Zum Interview unter: www.vwaks.de/wahl
Versorgungswerk
Das Versorgungswerk ist eine berufsständische Rentenversicherung.
Die Mitglieder der Architektenkammer M-V sind im Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen pflichtversichert.
Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen
Wahl zur Vertreterversammlung 2026 - 2031
Wahlzeit: 10. bis 30. Juni 2026
Es ist wieder Wahljahr beim Versorgungswerk. Das heißt: alle Wahlberechtigten des Versorgungswerks wählen die Vertreterversammlung. Aus deren Reihe werden anschließend die Mitglieder des Verwaltungsausschusses gewählt.
SIE HABEN DIE WAHL. Bestimmen Sie mit! Wählen Sie Ihre Vertreter oder lassen Sie sich als Kandidat aufstellen!
Alle Informationen zur Wahl unter: www.vwaks.de/wahl Sie haben nun Ihre 1. Wahlinformation erhalten. Doch was bedeutet Wahl der Vertreterversammlung eigentlich? Im Wahljahr des Versorgungswerkes stellen sich Wähler und Kandidaten viele Fragen. Wir beantworten Ihnen hier die Meistgestellten.
Als Kandidat haben Sie nicht nur eine verantwortungsvolle Aufgabe, sondern Sie profitieren auch von zahlreichen Vorteilen, wie zum Beispiel:
- Direkter Austausch: Tauschen Sie sich mit Kollegen und Vertretern über Themen aus, die Sie betreffen und stärken Sie so Ihre eigenen Kompetenzen.
- Aktive Mitbestimmung: Gestalten Sie Ihre Altersvorsorge aktiv mit. Als Vertreter und Verwaltungsausschussmitglied erhalten Sie tiefere Einblicke in die Gremienarbeit des Versorgungswerks. So zum Beispiel erfahren Sie mehr über die Hintergründe der institutionellen Kapitalanlage und erlangen Mitsprache bei der Neuanlage.
- Zukunft gestalten: Bestimmen Sie Änderungen der Satzungsordnung mit und bewirken Sie so Verbesserungen. Stellen Sie die Weichen für die zukünftige Politik Ihres Berufsstandes und der nachwachsenden Generation.
- Vielfalt fördern: Je mehr Wähler bzw. Kandidaten, desto vielfältiger die Zusammensetzung der Vertreterversammlung.
- Ehrenamtliches Engagement: Engagieren Sie sich ehrenamtlich für Ihren Berufsstand und erhalten Sie dafür Aufwandsentschädigungen für Sitzungen inkl. Reisezeit (entspricht in etwa den Stundensätzen der HOAI).
Wie arbeitet ein Versorgungswerk? Die Steuerung des Versorgungswerks erfolgt durch die Organe der Selbstverwaltung:
- Vertreterversammlung: Beschließt die grundlegenden Regelungen und überwacht die Arbeit des Versorgungswerks.
- Verwaltungsausschuss: Führt die laufenden Geschäfte und sorgt für die Umsetzung der Beschlüsse.
Was bedeutet Selbstverwaltung?
- Eigenverantwortliche Wahrnehmung von Aufgaben des freien Berufsstandes unter Wahrung gesetzlicher Rahmenbedingungen.
- Individuelle Ausrichtung, da jeder Berufsstand regional organisiert ist (Bundesländer).
- Wahlberechtigte (aktive Teilnehmer und Rentner) wählen Vertreter der Selbstverwaltung.
- Gewählte Vertreter entscheiden über das Mitgliedschafts-, Beitrags- und Leistungsrecht des Versorgungswerkes, regeln Geschäftsführung und Aufsichtsfunktionen innerhalb des Versorgungswerkes.
Sie haben noch mehr Fragen? Dann rufen Sie bei uns an. Wir beantworten Ihnen diese gern unter der
Telefonnummer: 0351 318 240.
Stellen Sie sich zur Wahl der Vertreterversammlung! Bewerben Sie sich jetzt und gestalten Sie die Zukunft Ihres Versorgungswerks aktiv mit!
Bekanntmachungen zum Versorgungswerk
Die Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Architektenkammer Sachsen hat am 17. September 2025 Änderungen der Satzung beschlossen. Diese Beschlüsse wurden von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Sächsischen Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL), im Einvernehmen mit weiteren beteiligten Ministerien und Aufsichtsbehörden genehmigt. Die beschlossenen und ausgefertigten Satzungsänderungen werden nachfolgend bekannt gemacht.
18.12.2025 | Bekanntmachung
17.12.2025 | Bekanntmachung
Hinweispapier der Bundesarchitektenkammer
Ein aktuelles Hinweispapier der Bundesarchitektenkammer informiert über:
- die wesentlichen Zusammenhänge zwischen der Mitgliedschaft im Versorgungswerk,
- der gesetzlichen Rentenversicherung und
- deren Auswirkungen auf die Beiträge zur Krankenversicherung im Rentenalter.
Angesichts der Komplexität des deutschen Sozialversicherungsrechts ist eine frühzeitige Beschäftigung mit diesem Thema empfehlenswert, um bereits während des Berufslebens die richtigen Entscheidungen treffen zu können.
Informationsblatt
Alle wesentlichen Informationen zum Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen finden Sie hier als PDF-Datei zum Download:
Infoblatt
Satzungen des Versorgungswerkes
Die Satzung des Versorgungswerkes Sachsen sowie die Satzung über den Anschluss der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern an das Versorgungswerk steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung:
Geschäftsstelle des Versorgungswerkes
Auskünfte werden zu den unten stehenden Sprechzeiten erteilt. Wenn eine persönliche Beratung in der Geschäftsstelle gewünscht wird, bitten wir um Terminabstimmung vorab. Außerhalb der Sprechzeiten werden die Anliegen von der Teamassistenz aufgenommen und an die verantwortlichen Sachbearbeiterinnen weitergegeben. Es erfolgt dann ein Rückruf. Zusätzlich wird ein Anrufbeantworter geschaltet.
Olaf Wallat, Geschäftsführer
Sprechzeiten
- Montag - Donnerstag: 08:00 - 16:00 Uhr
- Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr