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Grundsätze für Architektenwettbewerbe

Sieben Grundsätze für Wettbewerbe definieren die Voraussetzungen für faire und partnerschaftliche Wettbewerbsverfahren. Diese Kernregeln bauen auf den „Grundsätzen für das Verfahren bei öffentlichen Concurrenzen" von 1867 auf. Kurz gefasst sind die Regelungen bei einem fairen und lauteren Leistungsvergleich:

Die Chancengleichheit.
Das korrekte, faire und transparente Verfahren gewährleistet Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung der Teilnehmer. Vor, während und nach dem Wettbewerb werden alle Teilnehmer gleich behandelt: Dies gilt für den Zugang zum Wettbewerb (insbesondere beim Bewerber- und Auswahlverfahren), während des Verfahrens (Rahmenbedingungen, Informationen, Jurierung) und bei der Auftragsvergabe.

Die ausreichende Zahl von Teilnehmern.
Um aus verschiedenen Lösungsvorschlägen die gute Lösung herauszufiltern, ist eine ausreichende Zahl von Wettbewerbsarbeiten erforderlich.

Die präzise und eindeutige Aufgabenstellung.
Die sorgfältig vorbereitete Auslobung ist präzise, klar, eindeutig und animierend. Sie unterscheidet zwischen verbindlichen Vorgaben und anderen (Wunsch-)Vorstellungen des Auslobers und benennt aufgabenspezifische Beurteilungskriterien.

Das angemessene Preis-Leistungs-Verhältnis.
Den Leistungen der Teilnehmer entspricht eine angemessene Leistung des Auslobers in Form von Preisen und Anerkennungen, bei Einladungswettbewerben auch von Bearbeitungshonoraren.

Das kompetente Preisgericht.
Die Preisrichter urteilen unabhängig und sind nur der Auslobung verpflichtet. Sie legen Wert auf eine transparente und nachvollziehbare eindeutige Entscheidung. Die Preisrichter werden vom Auslober bestellt und agieren "als Person", nicht als Vertreter von Institutionen, Dienststellen, Parteien oder Fraktionen. Als Fachleute geben sie dem Entscheidungsprozess durch ihr Wissen, Engagement und Überzeugungskraft das nötige Gewicht.

Anonymität.
Wettbewerbsarbeiten werden anonym eingereicht und ermöglichen so eine nur der Sache und der Aufgabe verpflichtete Beurteilung und Entscheidung. Das Preisgericht entscheidet sich ohne Ansehen der "Person" oder des "Namens" für die beste Lösung. Die Einhaltung der Anonymität ist - im Kontext mit der Chancengleichheit - die Voraussetzung für einen fairen Wettbewerb."[1] Bei nicht-anonymen Wettbewerben findet ein Meinungsaustausch zwischen Teilnehmer und Preisgericht statt. Hier gilt die Verpflichtung des Preisgerichtes, ohne Ansehen der „Person" oder des „Namens" anhand der vorgeschlagenen Lösung zu entscheiden.

„Die Verpflichtung zur Beauftragung eines Preisträgers.

Dem hohen ideellen und materiellen Einsatz der Teilnehmer steht die Zusage des Auslobers gegenüber, einen der Preisträger zu beauftragen."[2]

Ulrich Franke
ehem. Vorsitzender des Wettbewerbsausschusses der Architektenkammer M-V

[1] Ebenda, Seite 35.
[2] Ebenda, Seite 36.

[1] Siehe Franke, U./ Kümmerle, K.: Thema Architektenwettbewerb, Basel 2005, Seite 30

 
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Richtlinien RPW 2013

Richtlinien für Planungswettbewerbe
Hier können Sie die aktuellen Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013 als PDF-Datei herladen.
RPW 2013

Kleine Wettbewerbe

In der Broschüre "Kleine Wettbewerbe leicht gemacht" wird herausgestellt, warum es sich lohnt, einen Wettbewerb zu initiieren.
Achtung! Aktueller Schwellenwert seit dem 1.1.2022: 215 000 Euro.
Kleine Wettbewerbe leicht gemacht

competitionline

,competitionline' ist eine Plattform für Architektur und Wettbewerbe. Hier können kostenlos Auslobungen und Ergebnisse von Wettbewerben veröffentlicht werden.
www.competitionline.de

wa - wettbewerbe aktuell

,wa' ist eine Fachzeitschrift für Architektenwettbewerbe.
www.wettbewerbe-aktuell.de