Hinweise zur Teilnahme an Wettbewerben
Neben Architektenwettbewerben, die eine Registriernummer durch die Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern erhalten, nahmen Kammermitglieder in der Vergangenheit an sogenannten „Gutachterverfahren", „Workshops" und anderen nicht geregelten kompetitiven Verfahren teil, bei denen die Teilnehmer regelmäßig in Konflikt mit den Berufspflichten gerieten.
ArchG M-V §2 vom 18.11.2009
Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner haben als Berufspflichten
Pkt 11, bei Honorarvereinbarungen die Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure in der jeweils geltenden Fassung sowie sonstige einschlägige preisrechtliche Bestimmungen einzuhalten und
Pkt. 12, sich an Architekturwettbewerben nur zu beteiligen, wenn durch die Verfahrensbedingungen ein fairer und lauterer Leistungsvergleich sichergestellt ist und in ausgewogener Weise den partnerschaftlichen Belangen von Auslobern und Teilnnehmern Rechnung getragen wird."
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Richtlinien RPW 2013
Richtlinien für PlanungswettbewerbeHier können Sie die aktuellen Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013 als PDF-Datei herladen.
RPW 2013
Kleine Wettbewerbe
In der
Broschüre "Kleine Wettbewerbe leicht gemacht" wird herausgestellt, warum es sich lohnt, einen Wettbewerb zu initiieren.
Achtung! Aktueller
Schwellenwert seit dem 1.1.2022:
215 000 Euro.
Kleine Wettbewerbe leicht gemacht
competitionline
,competitionline' ist eine Plattform für Architektur und Wettbewerbe. Hier können kostenlos Auslobungen und Ergebnisse von Wettbewerben veröffentlicht werden.
www.competitionline.de