Die Chancengleichheit.
Bei lokalen Wettbewerben erfolgt der Zugang durch ein Bewerber- und Losverfahren: Bekanntmachung lokal auf Ebene einer oder mehrerer Kammergruppe(n) durch Aufforderung zum Bewerbungsverfahren. Ist der Bewerberkreis größer als die geplante Teilnehmerzahl, werden die Teilnehmer durch Losziehung aus dem Bewerberkreis bestimmt.
Die ausreichende Zahl von Teilnehmern.
Für lokale Wettbewerbe sind drei Wettbewerbsarbeiten günstig.
Die präzise und eindeutige Aufgabenstellung.
Bei der Vorbereitung der Auslobung müssen Bearbeiter oder Wettbewerbsbetreuer mit der Qualifikation der Teilnehmer mitwirken.
Das angemessene Preis-Leistungs-Verhältnis.
Das Preisgeld entspricht bei lokalen Wettbewerben mindestens dem Honorar der Leistungsphase 2, Vorplanung nach HOAI. Das Preisgeld kann in Form von Preisen oder von Bearbeitungshonoraren vergütet werden.
Das kompetente Preisgericht.
Der Auslober bestellt fünf Preisrichter, darunter zwei unabhängige Fachleute. Als unabhängige Fachleute beruft der Auslober zwei Architekten, Landschaftsarchitekten, Stadtplaner oder Innenarchitekten, die weder in einem Arbeitsverhältnis mit dem Auslober stehen, noch als Treuhänder des Auslobers handeln, noch an der Vorbereitung und Vorprüfung beteiligt sind.
Anonymität.
Wettbewerbsarbeiten werden mit einer fünfstelligen Kennzahl am oberen rechten Blattrand eingereicht. Auf einem neutralen Umschlag ist die Kennzahl geschrieben, im Umschlag ist die Verfassererklärung enthalten. Der Preisgerichtsvorsitzende öffnet den unversehrten Umschlag nach der Preisgerichtsentscheidung.
Die Verpflichtung zur Beauftragung eines Preisträgers.
Der Auslober verpflichtet sich, weitere Planungsleistungen an einen Preisträger zu beauftragen: Bei Leistungen bei Gebäuden, Freianlagen und raumbildenden Ausbauten sind das mindestens die Leistungsphasen 2-5 HOAI, Vorplanung bis einschließlich Ausführungsplanung.
Ulrich Franke
ehem. Vorsitzender des Wettbewerbsausschusses der Architektenkammer M-V