Was ist ein Wettbewerb?
Bei einem Wettbewerb handelt es sich um ein einseitiges Rechtsgeschäft im Gegensatz zum zweiseitig-verpflichtenden Gutachterauftrag. Kennzeichnend für den Wettbewerb ist die Auslobung eines Preises (BVerwG, 1999). Die im ArchIngG M-V § 29 Abs. 1 Ziff. 8 beschriebenen Verfahrensbedingungen sind nach der VOF § 20 und nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaues und des Bauwesens erfüllt.
Gutachterverfahren: Bei einem Gutachterverfahren handelt es sich um einen zweiseitigen Vertrag in Form einer Mehrfachbeauftragung an Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner. Eine Berufspflichtverletzung nach ArchIngG M-V § 29 Abs. 1 Ziff. 8 kommt hier nicht in Betracht, da kein Wettbewerb vorliegt. Die Vergütung ist wie bei einem Architekten-Werkvertrag nach der HOAI geregelt.
Wenn Sie als Kammermitglied sichergehen wollen, sich berufsordnungsgemäß an Verfahren mit Leistungsvergleich zu beteiligen, hilft Ihnen die Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern bei der Beurteilung.
Ihr Ansprechpartner ist Herr Jörn Willert.
Kontakt: info@architektenkammer-mv.de
Festgestellt auf der Sitzung des Wettbewerbsausschusses der Architektenkammer M-V am 29.07.2003
Ulrich Franke
ehem. Vorsitzender des Wettbewerbsausschusses der Architektenkammer M-V
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Richtlinien RPW 2013
Richtlinien für PlanungswettbewerbeHier können Sie die aktuellen Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013 als PDF-Datei herladen.
RPW 2013
Kleine Wettbewerbe
In der
Broschüre "Kleine Wettbewerbe leicht gemacht" wird herausgestellt, warum es sich lohnt, einen Wettbewerb zu initiieren.
Achtung! Aktueller
Schwellenwert seit dem 1.1.2022:
215 000 Euro.
Kleine Wettbewerbe leicht gemacht
competitionline
,competitionline' ist eine Plattform für Architektur und Wettbewerbe. Hier können kostenlos Auslobungen und Ergebnisse von Wettbewerben veröffentlicht werden.
www.competitionline.de