Amtsgericht Wismar im Fürstenhof
Fertigstellung 2003
Architekturpreis:
Anerkennung Landesbaupreis M-V 2004
Amtsgericht Wismar im Fürstenhof
Vor dem Fürstenhof 1
23966 Wismar
Der Fürstenhof, die Stadtresidenz der mecklenburgischen Herzöge in Wismar ist eines der bedeutendsten Bauten der Mecklenburgischen Renaissance. 1512-1513 entstand der Westflügel noch im gotischen Stil. 1553-1556 folgte der Nordflügel, das „neue lange Haus“, den die Architekten Gabriel von Aken und Valentin von Lira nach Vorbildern oberitalienischer Renaissance mit den signifikanten Terrakottaelementen bauten. Sie benutzten dafür Teile eines 1506 ebenfalls in gotischen Formen entstandenen Tanzhauses. Dem Amtsgericht, das den Bau heute nutzt, bildet es jetzt eine würdige Eingangshalle. Schon bald nach seiner Fertigstellung begannen Umbauten und bauliche Ergänzungen. Die schwedischen Herrscher, die Wismar nach dem Dreißigjährigen Krieg bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts regierten, verwandelten die Residenz in ein Gerichtsgebäude mit barocken Formen, die am alten Haus wie ein Kopplungsglied zum Renaissancebau fungieren. 1877-1878 nahm der herzogliche Baumeister Carl Luckow weit eingreifende Veränderungen vor und überformte vor allem die Renaissancebauteile im Sinne der mecklenburgischen Neorenaissance. Heute lässt sich die rekonstruierte Farbigkeit des Baus aus dem 16. Jahrhundert in einem der Achsfelder in der Hoffassade wieder nachvollziehen. Mit Feingespür sind die Architekten zu Werke gegangen. Wo Neues zu ergänzen war, ist ihre eigene heutige Interpretation der Architektur zu erkennen. Nach einem Text von Olaf Bartels in DAB M-V 02 04.
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