Eintragung und Mitgliedschaft
Sie beabsichtigen, einen Antrag auf Eintragung in die bei der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern geführten Architekten- oder Stadtplanerliste zu stellen, damit Sie die Berufsbezeichnung führen dürfen?
Sie möchten in der Liste der auswärtigen Berufsangehörigen geführt werden?
Ihre Partnerschafts- oder Kapitalgesellschaft soll die Berufsbezeichnung im Namen der Firma führen und muss in das Gesellschaftsverzeichnis eingetragen werden?
Auf diesen Seiten finden Sie die Antragsformulare, die wichtigsten Hinweise und die aktuellen Rechtsvorschriften.
Architekten- und Stadtplanerliste
Beantragung der Eintragung
in die Architekten- und Stadtplanerliste § 4 Architekten- und Ingenieurgesetz Mecklenburg-Vorpommern
Voraussetzungen für die Eintragung in die Architekten- und die Stadtplanerliste
Die Antragsformulare finden Sie unter
mehr Infos
Gesellschaftsverzeichnis
Beantragung der Eintragung in das
Gesellschaftsverzeichnis§§ 13 und 14 Architekten- und Ingenieurgesetz Mecklenburg-Vorpommern
Gesellschaften
Auswärtige Gesellschaften
Das Antragsformular finden Sie hier
mehr Infos
Liste der Brandschutzplaner
Beantragung der Eintragung in die Liste der
Brandschutzplaner§ 4a Architekten- und Ingenieurgesetz MV in Verbindung mit § 66 Landesbauordnung MV
Tragwerksplaner, Brandschutzplaner
Bautechnische Nachweise (§ 66 LBauO M-V)
Das Antragsformular finden Sie unter
mehr Infos
Liste der Tragwerksplaner
Beantragung der Eintragung in die Liste der
Tragwerksplaner§ 4a Architekten- und Ingenieurgesetz MV in Verbindung mit § 66 Landesbauordnung MV
Tragwerksplaner, Brandschutzplaner
Bautechnische Nachweise (§ 66 LBauO M-V)
Das Antragsformular finden Sie unter
mehr Infos
Juniormitgliedschaft
Beantragung der Eintragung als Juniormitglied
§ 15 Absatz 1 Satz 4 des Architekten- und Ingenieurgesetzes (ArchIngG M-V), Satzung zur Regelung der Rechte und Pflichten von Juniormitgliedern
Das Antragsformular finden Sie unter
mehr Infos
Antrag auf Löschung aus Listen und Verzeichnissen
Gemäß § 12 Absatz 1 Satz 1 kann Ihre Eintragung aus den Listen und / oder Verzeichnisssen auf Antrag gelöscht werden.
Das Formular finden Sie hier:
mehr Infos
Ausländische Architekturabschlüsse
Infos zur Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse
Feststellung der berufserforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse im Eintragungsverfahren
Prüfungsrichtlinie zur Feststellung der berufserforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse im Eintragungsverfahren in die Listen der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 4 Absatz 5 Architekten- und Ingenieurgesetz M-V
Prüfungsrichtlinie zum Download