Juniormitgliedschaft
Beantragung der Eintragung als Juniormitglied
§ 15 Absatz 1 Satz 4 des Architekten- und Ingenieurgesetzes (ArchIngG M-V), Satzung zur Regelung der Rechte und Pflichten von Juniormitgliedern
Das Antragsformular finden Sie unter
Fünf Argumente Mitglied zu werden! -Informationen über die Juniormitgliedschaft:
Informationsblatt JuniormitgliedschaftMit Ihrer Mitgliedschaft in der Architektenkammer M-V besteht in der Regel auch die Pflicht zur Mitgliedschaft im Versorgungswerk. Die wichtigsten Informationen haben wir hier für Sie zusammengestellt:
Informationsblatt zum Versorgungswerk
Den Rechtsgrundlagen entnehmen Sie bitte das Architekten- und Ingenieursgesetzt M-V, die Gebührensatzung, die Beitragssatzung sowie die Berufs- und Hauptsatzung:
Rechtsgrundlagen der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
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