Versorgungswerk
Hochschulabsolventen können Mitglieder im Versorgungswerk werden
Hochschulabsolventen der Fachrichtung Architektur haben die Möglichkeit, noch vor Eintragung in die Architektenliste Mitglied im Versorgungswerk zu werden. Die wichtigsten Informationen für Absolventen enthält das nebenstehende Infoblatt.
Voraussetzungen für die Antragstellung nach dem Architektengesetz von Mecklenburg-Vorpommern:- Studienabschluss in einer der Studienrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Garten- und Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung
- Hauptwohnsitz oder berufliche Niederlassung oder überwiegend berufliche Beschäftigung in Mecklenburg-Vorpommern
Antragstellung direkt an die Geschäftsstelle des Versorgungswerkes der Architektenkammer Sachsen, dem die Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern sich angeschlossen hat.
Das Antragsformular erhalten Sie hier: versorgungswerk@vwaks.de
Aufnahme als Pflichtteilnehmer in das Versorgungswerk erfolgt nach Prüfung der Voraussetzungen durch den zuständigen Eintragungsausschuß nach § 9 Abs. 4 d.S. des Versorgungswerkes.
- nur für freie Mitarbeiter sinnvoll !!! -
Pflichten der Absolventen nach Aufnahme in das Versorgungswerk:
- monatliche Beitragszahlung nach § 15 Abs. 1 (Regelbeitrag) oder Abs. 4 d.S. (ermäßigter Beitrag) für freie Mitarbeiter
- Eintragung in die jeweilige Architektenliste nach spätestens 5 Jahren der Teilnahme am Versorgungswerk
Weiterführende Informationen finden Sie
hier.