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Wirtschaftspolitisches Placebo auf Kosten der Verbraucher, Architekten und Ingenieure

Schwerin, 12.11.2024  | Architektenkammer und Ingenieurkammer positionieren sich klar gegen die Einführung einer „eingeschränkten Bauvorlageberechtigung“ in Mecklenburg-Vorpommern

Am Mittwoch, den 13.11.2024, wird im Landtag M-V in erster Lesung eine Novellierung der Landesbauordnung M-V diskutiert. Kernthema ist die beabsichtigte Einführung einer „eingeschränkten Bauvorlageberechtigung“ für Handwerksmeister und Techniker sowie für Bauingenieure ohne Berufserfahrung. Eine Berechtigung, die vom Landtag M-V zuletzt im Jahr 2015 aus guten Gründen abgelehnt wurde.

Die Einführung folgt keinem tatsächlichen Bedarf hier in M-V, sondern ist einzig und allein Bestandteil von auf Bundes- und Landesebene „in Hinterzimmern“ verabredeten politischen Pakten und Kompromissen. Die „eingeschränkte Bauvorlageberechtigung“ für das Handwerk wurde - purem Aktionismus folgend - im Jahr 2023 Bestandteil des sogenannten „Paktes für Planungs- und Baubeschleunigung“ des Bundes, welcher eigentlich den Bürokratieabbau befördern sollte. Das sorgte bei den Experten deutschlandweit für Kopfschütteln.

Christoph Meyn, Präsident der Architektenkammer M-V: „Die`eingeschränkte Bauvorlageberechtigung´ ist nichts weiter als ein Placebo – ein im Zweifel für die Politik folgenloses, wirtschaftspolitisches Geschenk an das Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern. Solches politische Handeln, ohne jede kritische Reflexion der erheblichen Folgen für die Menschen vor Ort, untergräbt das Vertrauen in die positive Wirksamkeit des Staates weiter. Gegen diese politische Kultur wehren wir uns als fachlich und wirtschaftlich konkret Betroffene.“

>> Pressemitteilung vom 11.11.24 (PDF)


 
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