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Bundesarchitektenkammer begrüßt Kabinettsbeschluss zum Vergabebeschleunigungsgesetz

19.08.2025

Die Bundesarchitektenkammer (BAK) hat den Kabinettsbeschluss vom 6. August 2025 zum Vergabebeschleunigungsgesetz ausdrücklich begrüßt. Besonders positiv wird hervorgehoben, dass der Grundsatz der losweisen Vergabe erhalten bleibt – ein wichtiges Signal für kleine und mittlere Unternehmen im Planungs- und Bausektor.

BAK-Präsidentin Andrea Gebhard betont, dass damit die Vielfalt der Anbieterlandschaft gesichert, Innovation und Qualität gestärkt und regionale Wertschöpfung gefördert werden. Gleichzeitig warnt die Bundesarchitektenkammer vor einer zu weitgehenden Ausnahme für große Infrastrukturprojekte. Gerade bei Schulen und Kitas müsse weiterhin auf unabhängige und qualifizierte Planung geachtet werden.

Die vollständige Pressemitteilung der Bundesarchitektenkammer finden Sie auf der Homepage der BAK:

 
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