DEUTSCHER ARCHITEKTURPREIS - Einreichung bis 25.03.2025
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und die Bundesarchitektenkammer e. V. (BAK) loben gemeinsam den Deutschen Architekturpreis 2025 aus. Zugelassen zur Teilnahme am Deutschen Architekturpreis 2025 sind Bauwerke oder Gebäude-ensembles, die zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 13. Januar 2025 in Deutschland oder überwiegend aus Zuwendungsmitteln der Bundesrepublik Deutschland im Ausland fertiggestellt wurden.
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