Der Ehrenausschuss führt auf Antrag Ehrenverfahren gegen Mitglieder der Architektenkammer, die sich berufsunwürdig verhielten.
Ein Ehrenverfahren kann auf der Grundlage des § 33 Architekten- und Ingenieurgesetz M-V durchgeführt werden, wenn ein Mitglied der Architektenkammer M-V schuldhaft die in § 29 des Gesetzes definierten Berufspflichten verletzt hat.
Die Zusammensetzung des Ehrenausschusses regelt § 32 des Gesetzes.
Vorsitzender: Michael Krug
stellv. Vorsitzende: RAin Ilka Ziehms
Mitglieder des Ehrenausschusses:
Archtekturbüro Albert und Baier PartG mbB
Diana Albert Dipl.-Ing. Architekt
Hinter dem Rathaus 2 18055 Rostock Tel.:0381 877296-11 Fax:0381 877296-20