Eintragungsausschuss
Der Eintragungsausschuss entscheidet über die Eintragung in die Architekten- und die Stadtplanerliste bzw. die Liste der Tragwerks- und Brandschutzplaner auf der Grundlage des § 27 Architekten- und Ingenieurgesetz M-V.
Die Voraussetzungen zur Eintragung in die Listen der Architektenkammer M-V definiert § 4 bzw. 4a des Gesetzes.
Der Eintragungsausschuss ist nicht an Weisungen gebunden und entscheidet unabhängig.
Vorsitzender:
RA Hans-Joachim Paar
stellv. Vorsitzende:
RA Tamás Ignacz
Mitglieder des Eintragungsausschusses: