DRITTE ÄNDERUNG DER SCHLICHTUNGSSATZUNG DER ARCHITEKTENKAMMER MECKLENBURG-VORPOMMERN
13.10.2025Auf Grund des § 20 Absatz 1 Nummer 1 i. V. m. § 22 Absatz 1 Satz 2 Nummer 9 und § 28 Absatz 1 Satz 6 des Architekten- und Ingenieurgesetzes (ArchIngG M-V) vom 18. November 2009 (GVOBl. M-V S. 646), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. März 2025 (GVOBl. M-V S. 130, 135) geändert worden ist, erlässt die Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern nach Beschlussfassung der Vertreterversammlung der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern am 11. Oktober 2025 folgende Änderungssatzung:
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