Erinnerung für Mitglieder der AK M-V
Grafik: AK M-V
30.01.2026
Ihre Fortbildungsnachweise für den Zyklus 2024/25 können Sie noch bis zum 1. März 2026 einreichen!Zur Wahrung der Fortbildungspflicht erinnern wir Sie an die Abgabefrist für Ihre Fortbildungsnachweise bis spätestens zum 01.03.2026. Wir bitten um fristgerechte Einreichung an:
info@ak-mv.de, um einen reibungslosen Ablauf der Auswertung sicherzustellen und kostenpflichtige Mahnverfahren
zu vermeiden.
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