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Willkommen bei der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern

Die Architektenkammer vertritt als Körperschaft des öffentlichen Rechts alle Architekt*innen, Innenarchitekt*innen, Landschaftsarchitekt*innen und Stadtplaner*innen im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

#FaireVergabe: Petition für den Erhalt der mittelstandsfreundlichen, losweisen Vergabe am Bau

fairevergabe-insta-1080x1080.jpg 12.12.2024
Das Vergabetransformationsgesetz gefährdet die mittelstandsfreundliche, losweise Vergabe am Bau. Wir, die Architektenkammern der Länder, lehnen daher eine flächendeckende, undifferenzierte Quasi-Abschaffung mit aller Entschiedenheit ab. Im Bereich des Planens und Bauens muss der Losgrundsatz nicht nur beibehalten, sondern vielmehr gestärkt werden.

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Bundestagswahl 2025: Gemeinsame Forderungen der Kammern und Verbände Planender Berufe

24-homepage-bak.jpg Bezahlbarer Wohnraum, Klimaanpassung und faire Vergabe: Planende Berufe bündeln ihre Forderungen zur Bundestagswahl 2025

Am 23.2.2025 wird voraussichtlich ein neuer Bundestag gewählt. Die zukünftige Bundesregierung muss auch in der kommenden Legislaturperiode im Hinblick auf bezahlbaren Wohnraum, Energiewende und Rezession große Herausforderungen bewältigen. Sie stellt die Weichen für eine wirtschaftlich stabile und sozial gerechte Zukunft.

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Wirtschaftspolitisches Placebo auf Kosten der Verbraucher, Architekten und Ingenieure

24-homepage-akmv.jpg Schwerin, 12.11.2024  | Architektenkammer und Ingenieurkammer positionieren sich klar gegen die Einführung einer „eingeschränkten Bauvorlageberechtigung“ in Mecklenburg-Vorpommern

Am Mittwoch, den 13.11.2024, wird im Landtag M-V in erster Lesung eine Novellierung der Landesbauordnung M-V diskutiert. Kernthema ist die beabsichtigte Einführung einer „eingeschränkten Bauvorlageberechtigung“ für Handwerksmeister und Techniker sowie für Bauingenieure ohne Berufserfahrung. Eine Berechtigung, die vom Landtag M-V zuletzt im Jahr 2015 aus guten Gründen abgelehnt wurde.

Die Einführung folgt keinem tatsächlichen Bedarf hier in M-V, sondern ist einzig und allein Bestandteil von auf Bundes- und Landesebene „in Hinterzimmern“ verabredeten politischen Pakten und Kompromissen. Die „eingeschränkte Bauvorlageberechtigung“ für das Handwerk wurde - purem Aktionismus folgend - im Jahr 2023 Bestandteil des sogenannten „Paktes für Planungs- und Baubeschleunigung“ des Bundes, welcher eigentlich den Bürokratieabbau befördern sollte. Das sorgte bei den Experten deutschlandweit für Kopfschütteln.

Christoph Meyn, Präsident der Architektenkammer M-V: „Die`eingeschränkte Bauvorlageberechtigung´ ist nichts weiter als ein Placebo – ein im Zweifel für die Politik folgenloses, wirtschaftspolitisches Geschenk an das Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern. Solches politische Handeln, ohne jede kritische Reflexion der erheblichen Folgen für die Menschen vor Ort, untergräbt das Vertrauen in die positive Wirksamkeit des Staates weiter. Gegen diese politische Kultur wehren wir uns als fachlich und wirtschaftlich konkret Betroffene.“

>> Pressemitteilung vom 11.11.24 (PDF)
 
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E-Rechnung: Nutzungshinweise und Rechtslage

11.11.2024
Ab dem 1.1.2025, mit Übergangsregelungen bis 2028, müssen alle Unternehmen für den inländischen Zahlungsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) elektronische Rechnungen empfangen, verarbeiten sowie rechtssicher archivieren können.

Eine praktische Hilfestellung dazu bietet die BAK - Bundesarchitektenkammer auf ihrer Homepage unter:


Bundeskabinett verabschiedet Entwurf eines Gebäudetyp E Gesetzes

bild1-piktogramm-quadrat.jpg In seiner Sitzung am 6.11. hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus, kurz Gebäudetyp-E-Gesetz, verabschiedet. Das Konzept eines Gebäudetyp E wurde 2022 durch die Architektenkammern unterstützt durch die Ingenieurkammern initiiert. Der nunmehr vorgelegte Gesetzentwurf wird flankiert von einer „Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E“, die das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen erarbeitet hat.
 
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Rostocker Architekturpreis 2024

verleihung-2024-2.jpg Aus 13 eingereichten Projekten wurde am Mittwoch, dem 26. Juni 2024, die „Denkmalpflegerische Sanierung der Kunsthalle Rostock“ mit dem 15. Rostocker Architekturpreis bei einer öffentlichen Preisverleihung im Kulturhistorischen Museum in Rostock ausgezeichnet. Eine Anerkennung erhielt die „Denkmalgerechte Sanierung des Rosengartens“, geplant von dem Rostocker Büro hannes hamann landschaftsarchitekten. Verantwortlich für die Planung und Realisierung des Preisträgers ist die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) bestehend aus den beiden Rostocker Büros buttler architekten GmbH und matrix architektur GmbH.
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NACHHALTIGES PLANEN UND BAUEN

Informationen zum Thema „nachhaltiges Planen und Bauen“ für Planerinnen und Planer:
  • Aktuelle Fortbildungen, 
  • Pressemitteilungen, 
  • Allgemeines zu Förderungen und Initiativen auf Bundes- sowie Landesebene 
auf der Website unter:
>>www.ak-mv.de > Nachhaltiges Planen und Bauen.

Sie haben Anregungen oder möchten sich in der Arbeitsgruppe Nachhaltigkeit und Klimaanpassung der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern einbringen, dann nehmen Sie per E-Mail Kontakt auf unter:
info@ak-mv.de.

Broschüre "Warum es sich lohnt, einen Wettbewerb zu initiieren?"

230414_homepage_brosch_kleine wettbewerbe.jpg Wettbewerbe im Unterschwellenbereich: Die Broschüre "Kleine Wettbewerbe leicht gemacht" liegt druckfrisch in der Geschäftsstelle aus und kann bestellt werden unter info@ak-mv.de

Die Handreichung ist als Leitfaden für Auftraggeber gedacht und informiert über Ablauf, Aufwand und Organisation eines Wettbewerbes im Unterschwellenbereich. Kleine Wettbewerbe heißt, dass die zu vergebende Honorarsumme des Auftrages den Schwellenwert von derzeit 215.000 Euro Nettohonorar unterschreitet.

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Veranstaltungen

07.01.2025 - 07.-10.01,2025 | 21.-24.01.25 | 04.-07.02.25 usw. | 4 Tage jeweils 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr

ONLINE: ARCHICAD Grundlagen Modul 1

Dieses Online-Seminar (Modul 1) wird von der AK M-V mit 20 Fortbildungspunkten anerkannt.   mehr Infos


14.01.2025 - 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr

20. BERDING BETON Symposium 2025

Diese Fortbildungsveranstaltung wird von der AK M-V mit 6 Fortbildungspunkten anerkannt.   mehr Infos


15.01.2025 - zu jeder Zeit

FERNLEHRGANG: Energieberatung Wohngebäude (Basis und Vertiefung)

Der Fernlehrgang ist bei der Architektenkammer M-V in vollem Umfang mit 120 Fortbildungspunkten anerkannt.   mehr Infos


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Geschäftszeiten

Wir sind für Sie zu folgenden Zeiten in der Geschäftsstelle der Architektenkammer M-V erreichbar:

Montag - Donnerstag
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr

Freitag
09:00-12:00 Uhr

Landesbaupreis M-V


Alle Informationen zum Landesbaupreis entnehmen Sie der Homepage unter

Bauherrenmappe als PDF


Die Arbeitsmappe „Vom Traum zum Haus – Wegweiser für private Bauherren" steht zum Download als PDF-Datei bereit unter:
Bauherrenmappe (2013) als PDF (9,5 MB) (kostenfrei)