Willkommen bei der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
Die Architektenkammer vertritt als Körperschaft des öffentlichen Rechts alle Architekt*innen, Innenarchitekt*innen, Landschaftsarchitekt*innen und Stadtplaner*innen im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.
Bundesarchitektenkammer begrüßt Kabinettsbeschluss zum Vergabebeschleunigungsgesetz
19.08.2025
Die Bundesarchitektenkammer (BAK) hat den Kabinettsbeschluss vom 6. August 2025 zum Vergabebeschleunigungsgesetz ausdrücklich begrüßt. Besonders positiv wird hervorgehoben, dass der Grundsatz der losweisen Vergabe erhalten bleibt – ein wichtiges Signal für kleine und mittlere Unternehmen im Planungs- und Bausektor.
BAK-Präsidentin Andrea Gebhard betont, dass damit die Vielfalt der Anbieterlandschaft gesichert, Innovation und Qualität gestärkt und regionale Wertschöpfung gefördert werden. Gleichzeitig warnt die Bundesarchitektenkammer vor einer zu weitgehenden Ausnahme für große Infrastrukturprojekte. Gerade bei Schulen und Kitas müsse weiterhin auf unabhängige und qualifizierte Planung geachtet werden.
Die vollständige Pressemitteilung der Bundesarchitektenkammer finden Sie auf der Homepage der BAK:
Kammern sprechen sich für mittelstandsfreundliche Vergabepraxis aus
25.07.2025
Mit Blick auf einen Entschließungsantrag der Landesregierung zur Vereinfachung von Vergabeverfahren positionieren sich die Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern, die Ingenieurkammer sowie die Wirtschafts- und Handwerkskammern im Land klar gegen die geplante Ausweitung von Gesamtvergaben.In einer gemeinsamen Pressemitteilung fordern sie den Erhalt der losweisen Vergabe öffentlicher Aufträge, um die regionale mittelständische Wirtschaft nicht zu benachteiligen.
>> Zur gemeinsamen Pressemitteilung (PDF)
BAK-Positionspapier zur neuen EU-Gebäuderichtlinie
11.07.2025
Die Bundesarchitektenkammer (BAK) hat ein Positionspapier zur neuen EU-Gebäuderichtlinie veröffentlicht. Darin zeigt sie auf, wie die neuen Anforderungen – insbesondere die CO₂-Bilanzierung über den gesamten Lebenszyklus von Gebäuden – praxisnah, sozialverträglich und planungssicher umgesetzt werden können.Das Papier benennt vier zentrale Handlungsfelder:
- Sanierungen tragfähig gestalten durch flexible, rechtssichere Verfahren mit fachlicher Begleitung.
- Lebenszyklus-CO₂ frühzeitig einplanen als festen Bestandteil der Planung.
- Energiebedarf senken durch intelligente Architektur statt aufwendige Technik.
- Gebäudedaten nutzbar machen für gezieltere Sanierungen und Fördermaßnahmen.
Download:
Das Bundesregister Nachhaltigkeit - Finden. Planen. Bauen.
11.07.25
Jetzt registrieren und den kostenlosen Qualifizierungstest absolvieren!
Die klimagerechte Transformation im Bauwesen erfordert qualifizierte Fachkräfte. Mit einer Eintragung im Bundesregister Nachhaltigkeit von Bundesarchitektenkammer und Bundesingenieurkammer können Kammermitglieder ab sofort Ihre Expertise sichtbar machen auf der Homepage unter:
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Regionalkonferenz "INKLUSIV GESTALTEN - INKLUSIVES WELTERBE"
„Inklusiv gestalten – Inklusives Weltkulturerbe“ war die Regionalkonferenz überschrieben, zu der Jürgen Dusel, der geschäftsführende Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, gemeinsam mit der Bundesarchitektenkammer und der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern am 19.5.2025 ins Rathaus Stralsund einlud.
Informationen unter: https://www.architektenkammer-mv.de/de/architektur-baukultur-in-m-v/regionalkonferenzen/
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NACHHALTIGES PLANEN UND BAUEN
06.05.2025
Informationen zum Thema „nachhaltiges Planen und Bauen“ für Architekt:innen und Planer:innen:
- Aktuelles
- Fortbildungen
- Allgemeines zu Förderungen und Initiativen auf Bundes- sowie Landesebene
auf der Website unter:
#FaireVergabe: Petition für den Erhalt der mittelstandsfreundlichen, losweisen Vergabe am Bau
Das Vergabetransformationsgesetz gefährdet die mittelstandsfreundliche, losweise Vergabe am Bau. Wir, die Architektenkammern der Länder, lehnen daher eine flächendeckende, undifferenzierte Quasi-Abschaffung mit aller Entschiedenheit ab. Im Bereich des Planens und Bauens muss der Losgrundsatz nicht nur beibehalten, sondern vielmehr gestärkt werden.
Unterzeichnen Sie jetzt auf:
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E-Rechnung: Nutzungshinweise und Rechtslage
11.11.2024
Ab dem 1.1.2025, mit Übergangsregelungen bis 2028, müssen alle Unternehmen für den inländischen Zahlungsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) elektronische Rechnungen empfangen, verarbeiten sowie rechtssicher archivieren können.
Eine praktische Hilfestellung dazu bietet die BAK - Bundesarchitektenkammer auf ihrer Homepage unter:
Broschüre "Warum es sich lohnt, einen Wettbewerb zu initiieren?"
Wettbewerbe im Unterschwellenbereich: Die Broschüre "Kleine Wettbewerbe leicht gemacht" liegt druckfrisch in der Geschäftsstelle aus und kann bestellt werden unter
info@ak-mv.de Die Handreichung ist als Leitfaden für Auftraggeber gedacht und informiert über Ablauf, Aufwand und Organisation eines Wettbewerbes im Unterschwellenbereich. Kleine Wettbewerbe heißt, dass die zu vergebende Honorarsumme des Auftrages den Schwellenwert von derzeit 215.000 Euro Nettohonorar unterschreitet.
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Veranstaltungen
25.08.2025 - 09:00 bis 15:30 Uhr
ONLINE: Brandschutz‐Grundlagen
Das Online-Seminar ist bei der Architektenkammer M-V mit 7 Fortbildungspunkten anerkannt.
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25.08.2025 - 14:00 bis 15:30 Uhr
ONLINE: KNX-Modul Lichtsteuerung mit KNX und DALI
Das Online-Seminar ist bei der Architektenkammer M-V mit 2 Fortbildungspunkten anerkannt.
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25.08.2025 - zu jeder Zeit
E-LEARNING: Holzbrücken
Der E-Learning-Kurs ist bei der Architektenkammer M-V mit 5 Fortbildungspunkten anerkannt.
mehr Infos