Sachgerechte Behandlung mitverarbeiteter Bausubstanz

Termin
Do, 12.11.2026, 10:00–11:30 Uhr online
durch AK-MV anerkennbare Fb-Punkte
2
geeignet für Fachrichtung(en)
Architektur
Veranstaltende
AIA AG, Kaistraße 13, 40221 Düsseldorf

Bei der mitverarbeiteten Bausubstanz handelt es sich um Honoraransprüche, die
häufig „liegengelassen“ werden. Haben die Parteien dazu keine Vereinbarung in
Textform getroffen und gibt es auch keine entgegenstehenden Umstände des
Vertrags, wonach diese von der Honorarvereinbarung bereits erfasst sind, gilt die
Basisvergütung. Die anrechenbaren Kosten für mitverarbeitete Bausubstanz sind auf
die anrechenbaren Kosten nach DIN 276 aufzuschlagen.
Der Vortrag zeigt auf, wie die mitverarbeiteten Bausubstanz identifiziert wird und
grenzt es zu nicht kostenerhöhenden Planungsmaßnahmen ab. Es wird anhand der
Berechnungsmethode AHO und Beispielen aufgezeigt, wie die Kosten ermittelt
werden, sodass der Auftraggeber oder das Gericht das überprüfen kann.