Löschung / Austragung aus Listen und Verzeichnissen
Antrag auf Löschung aus Listen und Verzeichnissen
Gemäß § 12 Absatz 1 Ziffer 1 (ArchIngG M-V) kann Ihre Eintragung aus den Listen und / oder Verzeichnissen auf Antrag gelöscht werden.
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Gemäß § 12 Absatz 1 Ziffer 1 (ArchIngG M-V) kann Ihre Eintragung aus den Listen und / oder Verzeichnissen auf Antrag gelöscht werden.
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