Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung ist das oberste Organ der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern.

Konstituierende Sitzung der Vertreterversammlung der AK M-V für die Legislaturperiode 2023–2028

Sie besteht aus gewählten Vertreterinnen und Vertretern aller Fachrichtungen – Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung. Die Wahl erfolgt alle fünf Jahre durch die Mitglieder der Kammer.

Die Vertreterversammlung tagt in der Regel zweimal im Jahr und entscheidet damit über die Grundsätze der Kammerarbeit.

Aufgaben u. a.

  • Wahl des Vorstands
  • Festlegung berufspolitischer Leitlinien
  • Beschlüsse zu Satzungen und Ordnungen
  • Verabschiedung des Haushalts

Mitglieder der Vertreterversammlung

Bild: AK M-V