Juniormitglied der Architektenkammer werden

Sie haben gerade ein Bachelorstudium der Architektur, der Stadtplanung, der Innen- oder Landschaftsarchitektur absolviert und starten ins erste Jahr des Berufspraktikums? Dann können Sie Juniormitglied der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern werden!

Ihre Vorteile

Kostenfreie Fortbildungen

Sie können an Fortbildungsveranstaltungen, die unmittelbar von der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt werden kostnfrei teilnehmen. Dazu zählen zum Beispiel die Denkmalgerspräche und der Landeskonvent Baukultur M-V.

Zugang zu Fachinformationen

Sie erhalten das Deutsche Architektenblatt (DAB) per Post sowie aktuelle Informationen zu Veranstaltungen, rechtlichen und berufspolitischen Themen per E-Mail-Newsletter.

Netzwerk

Sie sind Teil eines Netzwerks– vor Ort über Ihre Kammergruppe, aber auch überregional durch Veranstaltungen der Kammer.

Aktive Mitwirkung

Juniormitglieder haben die Möglichkeit, an bestehenden Arbeitsgruppen der Architektenkammer M-V oder Formaten der Kammergruppen aktiv mitzuwirken.

Absicherung über Versorgungswerk

Sie haben das Recht, während der Dauer des Berufspraktikums dem Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen anzugehören, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen. Damit zahlen Sie bereits in eine berufsständische Rentenversicherung ein und haben eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

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Voraussetzungen und Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen und rechtliche Grundlagen für die Eintragung sind in § 15 des Architekten- und Ingenieurgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (ArchIngG M-V) geregelt. Über die Eintragung entscheidet der Eintragungsausschuss der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern.

Bitte beachten Sie auch die folgenden Satzungen der Kammer.

ArchIngG M-V und alle Satzungen auf der Seite Rechtsgrundlagen

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Beantragung

Für die Antragstellung verwenden Sie bitte das folgende Formular:

Noch Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Sabrina Reichelt
Mitgliederverwaltung und Buchhaltung
T: 0385 59079-12
s.reichelt@ak-mv.de

Telefonische Erreichbarkeit (August–September 2026):
Montag – Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr

Zahlung von Beiträgen und Gebühren

Überweisung

Zur Bezahlungen von Beiträgen und Gebühren nutzen Sie bitte folgende Bankverbindung:

Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
Deutsche Kreditbank AG
BIC: BYLADEM1001
IBAN: DE36 1203 0000 1015 7968 71

Einzugsermächtigung — für Beiträge

Für die Zahlung von Kammerbeiträgen können Sie der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Mit dem Lastschriftverfahren werden fällige Beiträge bequem und fristgerecht von Ihrem Konto eingezogen. Bitte verwenden Sie das folgende Formular.

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